01.07.2024

120 Meldungen sind im Bistum Basel eingegangen. Das Bistum informiert über den Stand der Aufarbeitung.
Aufarbeitung sexueller Übergriffe

Von Eva Meienberg

Knapp ein Jahr nach der Veröffentlichung der Pilotstudie zum sexuellen Missbrauch informiert das Bistum Basel zum Stand der Aufarbeitung von Meldungen zu sexuellen Übergriffen und zur Präventionsarbeit.

Seit der Publikation der Pilotstudie am 12. September 2023 seien 120 Meldungen eingegangen, heisst es in der Medienmitteilung des Bistums Basel vom 28. Juni. Diese werden von der unabhängigen Meldestelle für sexuelle Übergriffe des Bistums Basel entgegengenommen, die seit 2017 von der luzernischen Anwaltskanzlei Hess Advokatur AG betrieben wird. Mit der Meldung wird ein Meldedossier eröffnet und die untersuchende Person erhält uneingeschränkte Akteneinsicht, um strafrechtliche, personalrechtliche oder kirchenrechtliche Verfahren oder Massnahmen zu koordinieren. Aus den Erkenntnissen folgen Handlungsempfehlungen an Bischof Gmür, deren Umsetzung durch die untersuchende Person wiederum kontrolliert wird. Solche Handlungsempfehlungen können sein: Strafanzeige, kanonische Voruntersuchung, Antrag auf Genugtuung und/oder Meldung an das Dikasterium für die Glaubenslehre in Rom. Diese Prozesse seien zeitaufwändig.

Aufarbeitung in Zahlen

Bisher sei 105-mal Akteneinsicht in Personal- Betroffenen-, Pfarrei-, und Ordensdossiers erfolgt. In 76 Meldedossiers seien detaillierte Empfehlungen an Bischof Gmür formuliert worden, von denen alle umgesetzt worden seien. 44 weitere Meldedossiers seien aktuell in Bearbeitung. 95 Prozent der Meldungen, die in die Zuständigkeit des Bistums Basel fallen, beträfen beschuldigte Personen, die bereits verstorben seien, sexuelle Übergriffe, die verjährt seien oder mutmassliche Tatbestände, bei denen weder der Täter/die Täterin noch die betroffene Person bekannt oder eruierbar seien.

Genugtuungsanträge, kirchenrechtliche Voruntersuchungen

Die Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard beschäftigt sich seit Mitte November 2023 mit kirchenrechtlichen Voruntersuchungen, der Bearbeitung der Genugtuungsdossiers und der Einreichung von Antragsgesuchen auf Genugtuung. Bislang habe die Kanzlei zehn Genugtuungsanträge gestellt. Acht seien noch in Bearbeitung. Ausserdem sei die Kanzlei mit drei kanonischen Voruntersuchungen betraut worden, von denen zwei noch nicht abgeschlossen seien.

Prävention

Seit 2004 gibt es im Bistum Basel Präventionsmassnahen, die stetig weiterentwickelt worden sind. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger des Bistums Basel absolvieren seit 2004 einen Kurs zum Thema «Nähe und Distanz». Heute sei der Kurs verpflichtend für alle Mitarbeitenden der Kirche. Ausserdem werde alle drei Jahre von pastoralen Mitarbeitenden mit einer Missio canonica – das ist die Beauftragung (missio) des Bischofs zur amtlichen Verkündigung des Glaubens im schulischen Religionsunterricht und in der Katechese – ein Privat- und Sonderprivatauszug verlangt. Der Privatauszug informiert den Arbeitgeber über Verurteilungen wegen Verbrechen oder Vergehen. Der Sonderprivatauszug listet Verurteilungen auf, aufgrund derer es verboten ist, einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Tätigkeit auszuüben, mit bestimmten Personen in Kontakt zu treten oder ein bestimmtes Gebiet zu betreten oder zu verlassen. Beim Sonderprivatauszug geht es um den Schutz von Minderjährigen und besonders schutzbedürftigen Personen.

Seit 2020 ist das aktualisierte Schutzkonzept zur Prävention und Intervention in Kraft. Neu sollen Haltungen im Blick auf Nähe und Distanz sowie konkretes Verhalten in den Seelsorgeteams besprechbar werden. Dazu gebe es ein neues Seminar, das sich an alle Leitungspersonen der Seelsorgeteams richte. Ausserdem müssten auch Freiwillige geschult werden. Diese Schulung übernehme die Fachstelle zur Prävention sexueller Ausbeutung «Limita» ab August 2024.